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FAQ – Technisches


Wie melde ich Schäden in meiner Wohnung oder auf dem Grundstück?

Schäden in der Wohnung oder auf dem Grundstück sind gemäß §536c BGB unverzüglich an uns zu melden. Hierzu besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Sachbearbeiter zu kontaktieren oder die Schadensmeldung direkt über unsere Internetseite durchzuführen:

https://www.bnwobau.de/kontakt

Wie verhindere ich Rohrverstopfungen, und was tun, wenn sie auftreten?
  • Kein heißes Fett in den Ausguss gießen: Es kühlt ab, verhärtet und verursacht dann erhebliche Rohrverstopfungen.
  • Keine Soßen in die Spüle geben. Besser: Das Geschirr vorher abschaben und die Essensreste im Abfall entsorgen.
  • Grundsätzlich keine Essensreste in die Spüle geben.
  • Ein Sieb fängt Essensreste in der Küchenspüle und Haare in Wanne und Dusche auf.
  • Haare und andere Reste täglich entfernen.
  • 1x pro Woche zwei bis drei Minuten lang heißes Wasser mit Spülmittel durch den Abfluss fließen lassen, um Fettreste zu lösen.
  • Kein Katzenstreu über die Toilette entsorgen: Durch das Wasser bläht sich das Streu auf und kann in den unteren Stockwerken Überschwemmungen verursachen.
  • Binden, Tampons, Windeln, Küchenpapier und vor allem Feucht- oder Kosmetiktücher im Hausmüll und nicht in der Toilette entsorgen.

Sollte es trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen zu einer Rohrverstopfung gekommen sein, werden Sie bitte nicht selbst tätig. Informieren Sie uns in diesem Fall bitte sofort.

Welche Regeln gelten für Umbauten und Erweiterungen in meiner Mietwohnung (z.B. Markise)?

Umbauten und Erweiterungen durch den Mieter innerhalb der Wohnung oder an der Gebäudehülle dürfen ausschließlich fachgerecht und nach schriftlicher Genehmigung durch die WBG durchgeführt werden. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden, die infolge von Umbau- oder Erweiterungsarbeiten oder in deren Nachgang entstehen.

Die WBG behält sich das Recht vor, die erforderliche Genehmigung zu erteilen, um sicherzustellen, dass die geplanten Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen den geltenden Standards und Vorschriften entsprechen. Wir möchten Sie höflich darum bitten, einen schriftlichen Antrag einzureichen, in dem Sie die geplanten Arbeiten detailliert beschreiben. Dies wird uns dabei helfen, eine fundierte Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen.

Was ist wichtig beim Heizen und Lüften, um die Nebenkosten zu senken und Schimmelbefall zu vermeiden?

Durch richtiges Heiz- und Lüftverhalten können Sie Ihre Nebenkosten senken und Schimmelbefall vorbeugen. Diesbezüglich die wichtigsten Tipps:

  • 20 bis maximal 22 Grad reichen in der Regel aus!
    20 – 22°C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Gelbeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
  • Heizung vor dem Lüften abdrehen
    Drehen Sie Ihre Thermostatventile zu, wenn Sie die Fenster zum Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus. Die Energiekosten werden so unnötig hoch.
  • Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen
    Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
  • Im Schlafzimmer vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften
    So wird verhindert, dass sich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in die Wände und Möbel einspeichert. In Küche und Bad größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen sofort durch Fensteröffnung ins Freie lüften.
  • Heizung nachts und bei Abwesenheit gezielt herunterdrehen
    Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 16 – 17 °C beibehalten werden, da es sonst leichter zu Feuchteschäden und zu Schimmelbildung kommen kann.
  • Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen
    Drehen Sie die Heizkörper in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab. Wenn Räume auskühlen, sinken die Wandtemperaturen. Der Raum bleibt dann auch bei kurzzeitigem Erwärmen unbehaglich.
  • Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern
    Heizkörper sollten freigehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da diese Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten
    Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden. Denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
  • Wäsche möglichst im Freien trocknen
    Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen müssen, empfiehlt es sich, das Zimmer, in dem die feuchte Wäsche liegt, besonders oft zu lüften. Halten Sie die Tür des Zimmers geschlossen, um zu verhindern, dass Feuchtigkeit in andere Räume gelangt.
Warum hängen Rauchwarnmelder in meiner Wohnung?
Es besteht eine klare Vorschrift, die die Installation eines Rauchwarnmelders als Frühwarnsystem an bestimmten Stellen jeder Wohnung vorschreibt. Wir haben bereits in sämtlichen unserer Wohnungen solche Rauchwarnmelder installiert, die in regelmäßigen Abständen einer zwingend erforderlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Wir richten an Sie einen dringlichen Appell, diese kleinen lebensrettenden Vorrichtungen keineswegs hinter Mobiliar oder Vorhängen zu verbergen oder gar zu demontieren.
Was bedeutet EED-Verbrauchsinformation, und welche Daten werden dargestellt?

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) wurde am 01.12.2021 in nationales Recht umgesetzt, weswegen für Eigentümer neue Pflichten entstanden sind, mit denen mehr Klimaschutz und weniger Emissionen anvisiert werden sollen. Hierunter fällt das Ausstatten der Immobilien mit fernauslesbaren, funkfähigen Zählern und Heizkostenverteilern und das monatliche Übersenden der Verbrauchsdaten an die Bewohner/innen. Folgende Daten werden dargestellt:

Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden entweder die Ablesewerte der Heizkostenverteiler in Einheiten, welche auf Basis des § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung zur besseren Vergleichbarkeit in kWh umgerechnet werden. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.

Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m³, welche aufgrund der Vorgaben von § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung in kWh umgerechnet werden.

Referenzverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit einem theoretischen Durchschnittsnutzer verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße. Vorübergehend wird teilweise auch innerhalb der Liegenschaft, z. B. je Wohnungsgröße, verglichen. Es wird Ihr monatlicher Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch der anderen Nutzerinnen und Nutzern des gleichen Monats verglichen.