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FAQ – Seniorengerechtes Wohnen


Ab welchem Alter darf ich eine Wohnung in den seniorengerechten Liegenschaften anmieten?

Eine Wohnung in den seniorengerechten Liegenschaften können Sie ab 60 Jahren anmieten.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung in den seniorengerechten Liegenschaften?

Um eine seniorengerechte Wohnung anmieten zu können, füllen Sie bitte online den Interessentenbogen aus:

Interessentenbogen – Bad Nauheimer Wohnbaugesellschaft mbH (bnwobau.de)

Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Interessentennummer. Sobald wir ein passendes Wohnungsangebot für Sie haben, werden wir uns bei Ihnen melden.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Die Wartezeiten liegen i.d.R. je nach Gesuch bei ca. ein bis zwei Jahren.

Was beinhaltet das seniorengerechte Wohnen?

Unser Ziel ist die Förderung von Gesundheit und Prävention der Mieter. In diesem Kontext sollen gleichermaßen die Rahmenbedingungen für gegenseitige Unterstützungsnetzwerke, bürgerliches Engagement, Nachbarschaftspflege und Selbsthilfe geschaffen werden.

Mit unserem Kooperationspartner fördern wir eine gute Gemeinschaft in den Liegenschaften.

In jeder Liegenschaft findet einmal pro Woche eine Sozialsprechstunde statt. Unsere Mieter können sich bei allgemeinen Fragen gerne an den Kooperationspartner wenden.

Außerdem bieten wir einmal die Woche in jeder Liegenschaft einen Aktivierungsnachmittag an. An diesen Nachmittagen wir gespielt, gegessen, gerätselt und gelacht. Manchmal werden auch Ausflüge z.B. in den Gesundheitsgarten unternommen.

Durch die Wobau wird wöchentlich in jeder Liegenschaft eine Mietersprechstunde für Wohnungsangelegenheiten angeboten.

Kann ich Pflegeleistungen hinzubuchen?

Nein, Pflegeleistungen oder weitere Pakete können Sie nicht hinzubuchen. Es besteht die Möglichkeit, über die Maltesern ein Hausnotrufvertrag abzuschließen. Sie können zwischen zwei Angeboten wählen:

Grundsicherung für 25,50 €, dies umfasst folgende Leistungen: Hausnotrufgerät

Kompakt Paket für 39,00 €, dies umfasst folgende Leistungen: Hausnotrufgerät und Schlüsselhinterlegung

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei:

Frau Johanna Kruhm

sozialesmanagement@bnwobau.de

Tel. 06032 917014

Wo sind die seniorengerechten Liegenschaften?

Wir haben drei seniorengerechte Liegenschaften mit insgesamt 132 Wohnungen.

Diese befinden sich in der Friedberger Straße 8, in der Blücherstraße 23 und in der Karlstraße 37, 61231 Bad Nauheim.

Gibt es im Haus einen Aufzug?

In allen drei Liegenschaften gibt es einen Aufzug.

Muss ich die Vereinbarung zum Mietvertrag über die Dienstleistung abschließen?

Ja, die Dienstleistung ist an den Mietvertrag gekoppelt und kann nicht separat gekündigt werden.

Die Dienstleistung beinhaltet eine wöchentliche Sozialsprechstunde sowie einen Aktivierungsnachmittag pro Woche.

Gibt es einen Stellplatz für mein Auto?

In der Karlstraße 37 befindet sich eine Tiefgarage mit Stellplätzen. Die monatliche Stellplatzmiete beträgt für Mieter aktuell 80,00 €.

In der Blücherstraße 23 und Friedberger Straße 8 gibt es Stellplätze und Garagen auf dem Hof. Die monatliche Stellplatzmiete beträgt für Mieter aktuell 40,00 € und die Garagenmiete 80,00 €.

Wie ist die Lage der Liegenschaften, gibt es gute Anbindungsmöglichkeiten?

Die günstige Lage unserer Häuser zu Bad Nauheims Kultur- und Gesundheitseinrichtungen, Parkanlagen und Einkaufsmöglichkeiten komplettieren unser attraktives Angebot. Fußläufig können Sie Bushaltestellen erreichen. Gegenüber der Karlstraße 37 befindet sich eine Metzgerei. In der Nähe der Friedberger Straße 8 und Blücherstraße 23 befindet sich ein Lebensmittelgeschäft.

Wie sind die Kündigungsfristen bei den seniorengerechten Wohnungen?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der gesetzlichen Kündigungsfrist § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Brauche ich für die Wohnung einen Wohnberechtigungsschein?

Um eine Wohnung in der Blücherstraße 23 anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Wohnungsamt nach, ob Sie diesen erhalten.

Kontaktdaten Wohnungsamt in Bad Nauheim:

Frau Suna Karakoc

Tel. 06032 3434

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail wenden an:

Frau Johanna Kruhm

Tel. 06032 917014

sozialesmanagement@bnwobau.de