Zunächst möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen und wünschen Ihnen viel Kraft für Sie und Ihre Familie in diesen schweren Zeiten.
Bitte schicken Sie uns eine schriftliche Kündigung zu, mit Unterschrift von allen Erben sowie Kontaktdaten. Legen Sie der Kündigung bitte die Sterbeurkunde bei und wenn vorhanden, eine Vollmacht.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der gesetzlichen Kündigungsfrist § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
In den meisten Fällen wird Ihre Kaution innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Ihrem Auszug zurückerstattet. Dies setzt voraus, dass die Wohnung bei der Endabnahme frei von Mängeln ist. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Kaution gegebenenfalls einbehalten wird, um etwaige Nachzahlungen aus zukünftigen Betriebskostenabrechnungen zu decken. Sofern ein Teil der Kaution einbehalten wurde, erhalten Sie nach Erstellung der letzten Betriebskostenabrechnung eine endgültige Mietkontoabrechnung.
Bei der Endabnahme kommen Vermieter und Mieter zusammen, um den Zustand der Wohnung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Typischerweise umfasst die Endabnahme die gründliche Überprüfung und Protokollierung von jeglichen Mängeln oder Schäden in der Wohnung. Darüber hinaus wird überprüft, ob alle erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Vorabnahme ergeben haben, ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Die Zählerstände des ausziehenden Mieters werden während der Endabnahme abgelesen und an den entsprechenden Energieversorger weitergeleitet. Ebenso werden alle ausgehändigten Schlüssel zurückgegeben und ein Abnahmeprotokoll ausgefüllt und ausgehändigt.